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Haus kaufen Balaton / Plattensee Ungarn
Immobilien am Balaton/Plattensee

                   Immobilien, Hauskauf am Balaton / Plattensee in Ungarn ist jetzt so günstig wie noch nie!

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Immobilien Plattensee  -Region

Lia Funk  in  Ungarn

immobilienplattenseeregion@gmail.com

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 + 49 15209636295

Ungarn, ein Land der EU, kann schon morgen, Ihre neue Heimat sein!

Ungarn ist jederzeit per Auto, Bahn, Bus oder Flugzeug bequem zu erreichen. Es bestehen direkte Verbindungen zu allen größeren Städten Europas. Der Kauf einer Immobilie ist problemlos, das Procedere ähnlich wie in Deutschland.

Ungarn ist ein Land, in dem sich nach wie vor besonders gut und preiswert leben lässt. Berühmt durch seine Deutschfreundlichkeit, herrliche Naturlandschaften, viele hervorragende Heilbäder, liebenswürdige und hilfsbereite Menschen. Eine gute Infrastruktur, alle erdenklichen Dienstleistungen ähnlich wie in Deutschland, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten (Lidl, Penny, Spar, Tesco, Obi, Aldi etc. und viele andere Angebote auch im ländlichen Bereich. 

Es ist nie zu spät, die richtige Entscheidung zu treffen! Gerade jetzt!!

Wir vermitteln Ihnen nach Ihren Wünschen, Grundstücke und Häuser, bezugsfertig oder auch sanierungsbedürftig! Die meisten Objekte liegen im Bereich der Komitate Somogy und Zala, südwestlich des Plattensees.  In unmittelbarer Nähe von weltbekannten Heil- und Erlebnisbädern. (Heviz ,Zalakaros, Marcali, Nagyatád etc.) Der Balatonflugplatz Sarmellek und die Autobahn M7 sind schnell erreichbar.

Unsere Leistung:

Angebot einer Ihnen zusagenden Kaufimmobilie, Objektbesichtigung  nach vorheriger Terminvereinbarung. Alle notwendigen immobilientechnischen Formalitäten ( Notar / Rechtsanwalt, Grundbuch, Steuer, Grundsteuer etc. ) werden vor Ort (oder Telefonisch / Email) deutschsprachig gemeinsam mit Ihnen unter Anleitung durch eine sachkundige Fachkraft  erledigt. Bei der Ummeldung von Wasser, Gas , und Strom sind wir Ihnen gerne behilflich. Bei gewünschten baulichen Maßnahmen helfen wir Ihnen bei der Suche nach kompetenten Handwerkern. Auch für die Betreung der Immobilie wenn notwendig, sind wir Ihnen behilflich.

Bei Abschluss eines schriftlichen oder mündlichen Vorvertrages / Reservierungsvereinbarung hat der Käufer mindestens 10% bis 15% der Kaufsumme (sogenanntes Reservierungsbetrag / Foglaló) und die vereinbarte Maklergebühr  zu bezahlen. (Das Reservierungsbetrag Teil des Kaufpreises.) Zusätzlich die Anwaltskosten (ca. 1% bis 3% der Kaufsumme) und die später zu bezahlende einmalige Grunderwerbssteuer ( ca. 4%  der Kaufsumme.) Die vertraglich vereinbarte Restkaufsumme wird dann ca. 4-6 Wochen später  bzw. je nach Vereinbarung beim vereinbarten Notartermin/ Rechtsanwalt Termin  und der Schlüsselübergabe fällig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB)  Ottilia Funk - Immobilien - Ungarn

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und üblichen Vermittlungsgebühren entsprechen den Geschäftsbedingungen der Makler in Ungarn. Die Abwicklung der Maklertätigkeit entspricht den allgemeinen kaufmännischen Grundsätzen. Die Tätigkeit ist auf den Nachweis und die Vermittlung von Immobilienkaufverträgen ausgerichtet.

Mit der Inanspruchnahme der Vermittlungstätigkeit, wie Verhandlungen mit dem Verkäufer auf der Basis unseres Angebotes kommt ein Vertragsverhältnis mit dem Kaufinteressenten zu folgenden Bedingungen zustande.

Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich; Zwischenverkauf,- Vermietung oder –Verpachtung durch den Makler sowie den Abgeber vorbehalten.

Die Angaben über ein Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

Ist dem Auftraggeber ein vom Makler angebotenes Objekt bereits als verkäuflich - oder verpachtbar bekannt, ist dies dem Makler unverzüglich, längstens binnen 48 Stunden ab Angebotsstellung mittels eingeschriebenem Brief oder einer anderen nachvollziehbaren Art und Weise mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung begründet bei Zustandekommen eines Vertrages über das angebotene Objekt die Honorarpflicht.

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten ( Verkäufer und Käufer) des Vertrages honorarpflichtig tätig zu werden.

Die / der volle Maklergebühr/ Provision, - Honoraranspruch  ist verdient durch das von uns nachgewiesene Kaufobjekt (Haus, Grundstück wie im Inserat /Homepage beschrieben)  deren Vermittlung, sowie die Reservierung, Vorbereitung des Kaufs, und Vorbereitung des Notartermins/ Rechtanwalt Termin (deutschsprachig)

Die Maklergebühr beträgt bei einem Kaufpreis bis 35.000,00 Euro 1.800,00 Euro, (Bei Vermietung 3 Monatsmieten)

bei einem Kaufpreis über 35.000,00 Euro beträgt die Maklergebühr 5% der Kaufsumme.

Die Maklergebühr ist bei Vertragsunterzeichnung( Notartermin / Rechtsanwalt Termin,  bzw. Reservierungsvereinbarung, oder Kufabsichtserklärung,  oder die erste Geldbewegung) abzugsfrei fällig.

Eine Kaufabsichtserklärung ist nur dann möglich, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, die Anzahlung sofort in Bar (in Euro) zu leisten, und der Verkäufer bereit ist, 1 - 2 Tage auf den Eingang der Reservierung - Anzahlung zu warten. In der Praxis warten die Verkäufer aber nicht, sondern ziehen es vor, die Immobilie an den ersten Käufer zu verkaufen, der die Anzahlung in Höhe von 10-15 % des Kaufpreises vor Ort bezahlt und gleichzeitig einen zivilrechtlichen Reservierungvereinbarung / Reservierungsvertrag unterzeichnet.
 

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

Die / der  volle Maklergebühr/ Honoraranspruch entsteht auch

Wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird.

Wenn der Vertrag über ein anderes Objekt mit dem vom Makler vermittelten Vertragspartner zustande kommt.

Wenn und soweit ein Vertrag über ein vom Makler vermitteltes Geschäft durch in zeitlichen  und wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Verträge erweitert oder ergänzt wird, vom Ausmaß der Erweiterung oder Ergänzung.

Die / der Maklergebühr/ Provision,- Honoraranspruch entsteht auch , wenn der Auftraggeber (Käufer) den Objektnachweis an Dritte weitergibt und diese eine Kaufvertrag abschließen. Weiterhin besteht ein Honoraranspruch wenn der abgeschlossene Vertrag auf Grund einer auflösenden Bedingung erlischt oder wegen eines Rücktritts oder aus anderen Gründen aufgelöst oder nicht erfüllt wird.

Durch Auftragserteilung, Inanspruchnahme der Maklertätigkeit( Objektbekanntgabe, Vermittlung, Besichtigung, Verhandlung etc.) oder Nutzung der Internetpräsenz werden die vorgenannten AGB´s anerkannt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der O.Funk - Immobilien - Ungarn

Für die Richtigkeit der Objektbeschreibungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen, diese basieren ausschließlich auf den Angaben der Jeweiligen Eigentümer...

Aus Datenschutzgründen wird kein Objektstandort bis zur Besichtigung oder Reservierungsvereinbarung mit Zahlung /Überweisung des Reservierungsbetrages bekannt gegeben.


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